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Leistungen – Immobilienwertermittlung in Reutlingen


Von der Hochschule Konstanz/IfBau der Architektenkammer Baden-Württemberg zertifizierter für die Immobilien und Grundstückswertermittlung sowie der Miet- und Pacht­wert­ermittlung

leistungsangebot

Alle Leistungen im Schnellüberblick


Sachverständigenbüro in Reutlingen für Scheidungen und Erbschaften sowie Gutachten nach Paragraph 194 und Immobilienwertermittlungen

Scheidungen und Erbgemeinschaften

Oft ist es notwendig zur Beurteilung der Vermögenslage den angemessenen Marktwert einer Immobilie zu kennen.

Hier unterstützen wir Sie schnell, kompetent und seriös.  Die von uns erstellten Gutachten sind transparent, ausführlich, nachvollziehbar und rechtssicher nach den gesetzlichen Vorschriften des Bau-Gesetzbuches und der neuesten Immobilienwertermittlungsverordnung.

Gerne legen wir die Auftragsziele gemeinsam mit Ihnen oder falls gewünscht mit Ihrem Rechtsbeistand oder Ihrem Steuerberater fest.

Sachverständigenbüro in Reutlingen für steuerliche Anlässe wie Bewertungen und Verkehrswerte

Steuerliche Anlässe

Immobilienbewertungen im Rahmen der steuerlichen Bewertung, zum Beispiel bei Betriebsaufgaben oder Gesellschafterwechseln stellen eine eigene Herausforderung dar, die wir seit Jahren im Sinne der Mandantschaft erfolgreich meistern. In enger Abstimmung mit Steuerberatern und Fachanwälten der Auftraggeber bilden wir die wertbestimmenden Eigenschaften der Immobilie im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten in einem begleitenden Prozess steueroptimiert ab.

Die steuerliche Optimierung Ihres Vermögens ist ihr gutes Recht. Hierbei sind wir Ihnen gerne behilflich. Im gemeinsamen Dialog der Beteiligten findet sich die beste Lösung.

Bei der steuerlichen Bewertung von Grundvermögen gelingt uns durch intensive Auseinandersetzung in vielen Fällen der Nachweis, dass der tatsächliche Verkehrswert (Marktwert) niedriger ist als der

  • im Rahmen der Grundbesitzbewertung nach § 143 sowie den §§ 145 bis 149 BewG bzw. oder
  • im Rahmen der Erbschaft- und Schenkungsteuer § 179 sowie den §§ 182 bis 196 BewG

durch das Finanzamt festgestellte Wert.

Der Steuerpflichtige hat nicht nur die Darlegungs- sondern auch die Nachweislast. Kann der Nachweis erbracht werden, ist der Markt- bzw. Verkehrswert festzusetzen, was wiederum in der Regel zu einer niedrigeren Besteuerung führt.

Sachverständigenbüro in Reutlingen für Immobilienerwerb und Kostenschätzungen für Mängelbeseitigung

Begleitung beim Immobilien-Erwerb

Die meisten Immobilienerwerber sind Laien was sowohl den tatsächlichen Wert der in Betracht kommende Immobilie betrifft als auch bei der Einschätzung der vorhandenen Bausubstanz, etwaig vorhandener Mängel oder auch der noch aufzuwendenden Modernisierungs-, Instandsetzungs- und Reparaturkosten.


Schnell und unkompliziert begleiten wir Sie im Falle einer anstehenden Erwerbsentscheidung. Dabei besichtigen wir gemeinsam mit Ihnen die Immobilie, gebe Hinweise zu Stärken und Schwächen und nennen Ihnen

den angemessenen Kaufpreis Ihrer Wunsch-Immobilie.
die Kostenschätzung zur Mängelbeseitigung.
und beraten Sie Unabhängig zur Machbarkeit und geben Ihnen eine unabhängige Investitionskostenschätzung für Ausbau-, Umbau-, Sanierungs- und Modernisierungs­maß­nahmen.

Oft reicht schon eine gemeinsame Begehung der für Sie in Frage kommenden Immobilie aus um dann schon unmittelbar anschließend eine erste kritische Auseinandersetzung über Stärken und Schwächen zu führen. Hier zeigt sich dann, ob weitere Feststellungen (Kostenermittlungen, Baurechtsprüfungen, etc.) getroffen werden sollen oder ob die mündliche Erläuterung bereits ausreicht.

Dies stellt eine kostengünstige Variante zu einem Komplettgutachten dar und beschleunigt Ihren Prozess der Entscheidungsfindung.

Wichtig: senden Sie vorab alle zur Verfügung stehenden Informationen (Exposé, Baupläne, Angaben zum Grundstück,…). Damit kann der Ortstermin zielführend vorbereitet werden.

Tipp: Eine Prüfung und Besichtigung sollten Sie dann in Erwägung ziehen, wenn Sie sich  sicher sind, dass die Immobilie Ihren persönlichen Vorstellungen weitgehend entspricht und Sie eine fundierte Expertise für Ihre Entscheidung haben möchten.

Sachverständigenbüro in Reutlingen für Immobilienverkauf, Immobilienwertermittlung sowie Vermögensübertragung und Schenkungsausgleichbewertung

Immobilien-Verkauf, Vermögens­übertragung oder Schenkungs­­aus­gleichs­­bewer­tung.

Oft ist die Entscheidung für einen Verkauf bereits gefallen und Freunde, Nachbarn, Bekannte oder eines der Kinder würden die Immobilie  gerne übernehmen. Hier stellen wir Ihnen unsere ausgeprägte Kompetenz zur Verfügung die mittels eines ausführlich belegten Verkehrswertgutachtens den Wert der Immobilie beziffert und nachvollziehbar darlegt.

Wichtig: Sie und niemand sonst herrschen über Ihr Immobilienvermögen und letztendlich über den für Sie persönlich bemessenen Wert. Wir geben Ihnen lediglich fundierte Hinweise über den erwartbaren Marktwert und ggf. die Wertauswirkungen geeigneter Sicherungsinstrumente wie Wohnungsrecht oder Nießbrauchsbelastung.

Tipp: Wenig wirkt unter Nachkommen friedensstiftender als vernünftige Regelungen der Erblasser zu Lebzeiten!

Sachverständigenbüro in Reutlingen für Landesgrundsteuer, Immobilienwertermittlung sowie die Bewertung und Besteuerung von bebauten und unbebauten Grundstücken

Landes­grundsteuer Baden-Württemberg

Für die Bewertung und Besteuerung der unbebauten und bebauten Grundstücke des Grundvermögens hat sich der Landesgesetzgeber abweichend vom Bundesrecht für ein modifiziertes Bodenwertmodell entschieden: Der Grundsteuerwert (§ 38 LGrStG) ergibt sich durch Multiplikation der Grundstücksfläche mit dem jeweiligen Bodenrichtwert gemäß § 196 BauGB zum Hauptfeststellungszeitpunkt. Durch anschließende Multiplikation mit der gesetzlich festgelegten Steuermesszahl (§ 40 LGrStG) errechnet sich der Steuermessbetrag (§ 39 LGrStG). Dieser wird mit dem Hebesatz der Gemeinde (§ 50 LGrStG) multipliziert und ergibt die jährlich zu entrichtende Grundsteuer (§ 51 LGrStG).

Die Werte der Gebäude und anderer baulicher Anlagen haben im Gegensatz zum Bundesmodell keinerlei Wertrelevanz für die Landesgrundsteuer.

Die von den Gutachterausschüssen festgelegten Bodenrichtwerte sind grundsätzlich für die Finanzverwaltung bindend.

Das Finanzamt wird Ihr Grundstück für Zwecke der Grundsteuer auf den Stichtag 1. Januar 2022 bewerten. Hierfür müssen Sie eine Steuererklärung abgeben. Die Abgabe der Erklärung für die Grundsteuer ist in ELSTER seit dem 1. Juli 2022 möglich.

Sachverständigenbüro in Reutlingen für Immobilienwertermittlung und Grundstückswertermittlung

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